Beratung einer Einrichtung zur (Weiter-)Entwicklung des Präventions- und Schutzkonzepts / Gewaltschutzkonzepts

Unser Angebot der Beratung Ihrer Einrichtung startet gerne mit einem unverbindlichen Kennenlernen und einem Austausch zu Ihren bisherigen Überlegungen und unseren Möglichkeiten.

Wir orientieren uns hierbei fachlich an den Empfehlungen des Unabhängigen Beauftragten gegen (sexuelle) Kindesmisshandlung.Ebenso sind alle Inhalte inklusionssensibel entlang der Erfordernisse des Kinder- und Jugendstärkegesetzes (KJSG) ausgerichtet.

Potenzialanalyse – Bedarfsklärung – Projektplanung

Falls Sie und Ihre Einrichtung sich dazu entscheiden, unsere Beratungsleistungen zu einzelnen Bausteinen des Präventions- und Schutzkonzepts oder umfassend in Anspruch zu nehmen, erfolgt zunächst eine Auftrags- und Bedarfsklärung, bei der wichtige Kontexte besprochen werden: Bedarf an grundlegenden oder spezifischen Fortbildungen bzw. Schulungen, Potenzialanalyse, thematische Bedarfe und sich daraus ergebende notwendige Schritte der partizipativen Konzeptentwicklung, zeitliche und personelle Ressourcen, Beteiligungen welcher Gruppen an jeweiligen Schritten im Prozess, Rolle Leitung, Möglichkeit einer Steuerungsgruppe und deren Besetzung, Formulierung konkreter Unterstützungsbedarfe. Letztlich wird in dieser Phase – im günstigsten Fall also mit einer Steuerungsgruppe – eine Projektplanung mit inhaltlicher, zeitlicher und zielgruppenbezogener Differenzierung formuliert. Hierbei sind wir uns bewusst, dass entlang der jeweiligen Tätigkeitsfelder oder der Institutionalisierung einer Einrichtung unterschiedliche Ausprägungen der Beteiligung und unterschiedliche Erfordernisse hinsichtlich der Verschriftung der Konzeptionsbausteine gegeben sein können.

 

Partizipative inhaltliche Entwicklung der Bausteine oder des Konzepts insgesamt

Bei einem längerfristigen und hochgradig beteiligenden Kinderschutzprojekt empfiehlt sich natürlich zunächst eine Kick-Off-Veranstaltung.

Im Folgenden sind die Bausteine aufgelistet, zu denen wir fachlichen Input und inhaltliche Beratung für verschiedene Zielgruppen in Ihrer Einrichtung anbieten. Ebenso können Steuerungsgruppe / Fachkräfte zu einzelnen Themen auch dahingehend vorbereitet und begleitet werden, selber mit Kindern, Jugendlichen, Eltern oder Teams zu Bausteinen zu arbeiten.

  • Risikoanalyse
  • Leitbild und Selbstverpflichtungserklärung
  • Personalverantwortung
  • Kinderrechte und Beteiligung
  • Verhaltenskodex / Nähe-Distanz-Balance
  • Sexuelle Bildung und Prävention
  • Intervention
    • bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a,b SGB VIII oder §4 KKG BuKiSchG)
    • bei sexuell übergriffigem Verhalten von Kindern/Jugendlichen
    • bei vermuteter Grenzverletzung/Machtmissbrauch durch Mitarbeiter*innen
  • Beschwerdemanagement und Rehabilitationsverfahren
  • Fortbildung und Kompetenztransfer
  • Kooperation
  • Aufarbeitung und Rehabilitation

 

Konzeptverschriftung – Implementierung – (anlassbezogene) Evaluation

Bewährt hat sich auch unsere Unterstützung dahingehend, bei der Verschriftung des Erarbeiteten Korrektur zu lesen, Flussdiagramme zu schärfen oder Literaturquellen und Material zu empfehlen.

Manche Auftraggeber wünschen sich nach der Verschriftung des Konzepts auch unsere externe Unterstützung bei der Implementierung bestimmter Bausteine, z.B. dem Vorgehen bei einem vermuteten Machtmissbrauch durch Mitarbeiter*innen oder dem Beschwerdemanagement. Auch hier gestalten wir betriebliche Termine mit.

Ein wichtiger Anlass für die Nutzung unserer Beratung ist die oft anlassbezogene Evaluation/Praxisüberprüfung oder manchmal auch erst Entwicklung von Konzeptbausteinen anlässlich eines inzwischen geklärten Vorfalls einer Gefährdung des Kindeswohls, eines Übergriffs unter Schutzbefohlenen oder nach Machtmissbrauch in der Einrichtung.

 

Und natürlich: Unsere Beratungstätigkeit unterliegt der Vertraulichkeit bzw. wird bei Bedarf auf der Basis einer Verschwiegenheitserklärung vereinbart.